Seit Februar ist er in Kraft – der neue Bußgeldkatalog! Auch für Radfahrer wird´s teurer – und jetzt gibt´s auch schon mal Punkte dazu…

“Mit Beginn des Monats ist der neue Bußgeldkatalog und das neue Straßenverkehrsgesetz in Kraft. Damit müssen auch Radfahrer mit erhöhten Bußgeldern rechnen. Verwarnungsgelder bis zu einer Höhe von 35 Euro, das betrifft die die meisten Verstöße im Fahrradverkehr, bleiben unverändert. Für Verkehrsvergehen mit dem Rad, die nicht ausdrücklich im Bußgeldkatalog aufgeführt sind, gelten aber die neuen Regeln.

Das bedeutet vor allem ein höheres Bußgeld und höhere Strafen für das Missachten von roten Ampeln. Statt bisher 50 bis 200 Euro werden für Autofahrer künftig zwischen 90 und 360 Euro fällig, für Radfahrer gilt jeweils der halbe Betrag. Darüber hinaus müssen Radfahrer, die beim Überfahren einer roten Ampel ertappt werden, wie bei allen Bußgeldern ab 40 Euro mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Punkte kann es darüber hinaus auch für fehlende Rücksichtnahme geben, da das entsprechende Bußgeld für Autofahrer auf 80 Euro erhöht wurde. Richtig teuer wird ab sofort das Umfahren geschlossener Bahnschranken. Dafür werden für Radfahrer jetzt 350 Euro und vier Punkte fällig.”

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© Hajo Hempel /PIXELIO

4 Kommentare
  1. Robert sagte:

    @carsten: war gar nicht so einfach, eine antwort zu finden…

    schau mal hier:

    http://zivilpunker.blog.de/2005/09/01/fahrverbot_furs_fahrrad~155262/

    ciao robert

  2. Carsten sagte:

    Zieht man mir bei Erreichen eines entsprechenden Punktestandes als nichtfahrerlaubnisbesitzender Radfahrer mein Fahrrad ein oder darf ich mich dann einen Monat/halbes Jahr etc. nicht auf einem Fahrrad sehen lassen?

    C.

  3. Robert sagte:

    vielen dank für´s aufmerksame lesen – schon behoben.
    die computer sind auch manchmal eigenartige menschen…

  4. Kirstin sagte:

    Hey!

    Im ersten Absatz sind so komische Steuerzeichen drin, die da womöglich nicht hingehören? lg Kirstin

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